Suchthilfe in Hamburg
In Hamburg gibt es ein umfassendes und differenziertes Hilfeangebot für suchtkranke Menschen, das genau den jeweils passenden Weg bieten kann, um aus der Sucht herauszufinden. Auch Angehörige finden Unterstützung.
Die Suchthilfe in Hamburg umfasst differenzierte Angebote für Suchtkranke und Angehörige, die auf der Grundlage unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen von verschiedenen Leistungsträgern – Krankenkassen, Rentenkassen, Land - finanziert und von einer Vielfalt von Trägern – Krankenhäuser, Arztpraxen, Suchthilfeeinrichtungen - realisiert werden. Wichtiger Bestandteil der Suchthilfe ist auch die Suchtselbsthilfe. Des Weiteren gibt es Angebote der Suchtvorbeugung.
In der aktuellen Rahmenvereinbarung der Träger der Sucht- und Drogenhilfe und der Sozialbehörde über Qualitätsstandards in der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in Hamburg ist festgehalten, dass im Hamburger Sucht- und Drogenhilfesystem geeignete Angebote vorgehalten werden, die „die Vielfalt hinsichtlich Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und Identität angemessen berücksichtigen, und zwar in allen Phasen der Beratung und Betreuung von der Kontaktaufnahme über die Diagnostik und Hilfeplanung bis hin zur Weitervermittlung“. Ziel ist es, „den Zugang aller Menschen gleichermaßen zu gewährleisten und die Hilfen in einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander zu gestalten“.
Je nach individueller (Lebens)Situation der Betroffenen bedarf es differenzierter Unterstützung:
Beratung
Allgemeine ambulante Suchtberatungen sind als erste Anlaufstellen bestens aufgestellt, um Problematiken gemeinsam mit den Ratsuchenden herauszuarbeiten und Lösungsansätze und einen individuellen Hilfeplan zu entwickeln. Diese Suchtberatungen sind insbesondere regional gut vernetzt, kooperieren mit anderen sozialen und gesundheitlichen Hilfe- und Versorgungseinrichtungen, begleiten und stabilisieren, vermitteln bei Bedarf aber auch in weitergehende Behandlungen und Therapien. Suchtberatungen bereiten darauf vor und helfen bei der Beantragung von Kostenübernahmen.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an speziellen Angeboten – Beratungen bei Verhaltenssüchten, niedrigschwellige Beratungen (zumeist angedockt an Einrichtungen mit Angeboten zur Schadensminimierung - Harm Reduction), zielgruppenspezifische Beratungsangebote – für Kinder und Jugendliche, Mädchen und Frauen, LGBTQIA+, Personen mit Handycap – sowie Beratungen in besonderen Lebenslagen – für Kinder von suchtkranken Eltern, für Inhaftierte oder Haftentlassene sowie rund um Schwangerschaft und Geburt. Viele Beratungsangebote werden außerdem in mehreren Sprachen oder mit Sprachmittler*innen angeboten.
Zuwendungsgeförderte Suchtberatungsstellen finden sich über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Sie können ohne vorheriges Bewilligungsverfahren (und ohne Krankenschein) von allen Ratsuchenden genutzt werden. Neu ist ein Onlineberatungsangebot, das 2022 von 14 Bundesländern einschließlich der Freien und Hansestadt Hamburg auf den Weg gebracht wurde.
Behandlung
Qualifizierte Entgiftung (körperlicher Entzug mit Motivationsbehandlung) wie sie zumeist in Krankenhäusern stationär angeboten wird, ist in vielen Fällen eine notwendige und die beste Voraussetzung für weiterführende Therapien.
Substitution hat zum Ziel, Opiatabhängige zunächst darin zu unterstützen, in ein selbstbestimmtes und sozial integriertes Leben zurückzufinden. Langfristig sollen die PatientInnen motiviert werden, nach einer Suchttherapie ohne das Substitut auszukommen. In Hamburg wird in einigen Arztpraxen, aber auch in den Ambulanzen einiger Krankenhäuser substituiert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist eine Krankenversicherung oder – wenn der Kostenträger der Rentenversicherer ist – ein Antrag, der in der Regel einen durch sozialpädagogische Fachkräfte erstellten Sozialbericht umfasst. Die medizinische Behandlung der Opiatabhängigkeit mit Substituten ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Therapie
Entwöhnungsbehandlung bzw. medizinische Suchtrehabilitation hat zum Ziel, die drohende oder bereits manifeste Beeinträchtigung der Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft zu beseitigen oder zu mindern. Suchttherapien werden (teil-)stationär oder ambulant im Krankenhaus oder von Suchthilfeeinrichtungen angeboten.
(Ambulante) Nachsorge kommt in Betracht, wenn der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe nicht ausreicht und eine ambulante Psychotherapie (§ 28 SGB V) nicht indiziert oder nicht ausreichend ist. Ziel der Nachsorge ist die dauerhafte Erhaltung und Festigung der Abstinenz. Dies soll insbesondere durch Unterstützung in Krisenfällen, Verhinderung von Rückfällen sowie durch die Erhaltung der Abstinenzmotivation und ggf. der Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden.
Eine Adaption schließt sich an die Rehabilitationsphase an. Eine interne Adaption bildet in der Regel die Abschlussphase während des Aufenthaltes in der Fachklinik und ist fester Bestandteil der stationären Rehabilitation. Eine externe Adaption kommt dann in Betracht, wenn weiterer Unterstützungsbedarf im Anschluss an eine stationäre Maßnahme (zB in Hinblick auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt) besteht.
Primärer Kostenträger der Entwöhnungsbehandlung ist die Rentenversicherung. Die Krankenversicherung tritt ein, wenn gegenüber der Rentenversicherung keine Anwartschaften erworben wurden. Kostenträger der Nachsorge sind die Rentenversicherungsträger.
Teilhabe
Psychosoziale Betreuung (PSB) soll Substitutionspatient*innen durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen in psychischen, sozialen und lebenspraktischen Bereichen helfen, die psychischen und sozialen Folgen der Abhängigkeit von psychotropen Substanzen zu erkennen und zu überwinden. Für substituierte Menschen in Hamburg besteht ein umfassendes und differenziertes Angebot in Sucht- und Drogenberatungsstellen bzw. in Beratungsstellen mit ausgewiesenem Schwerpunkt PSB.
Angebote von Harm Reduction bzw. Schadensminimierung reichen von Konsumräumen über niedrigschwellige Cafés bis hin zu Übernachtungsstätten. Konsumierende finden dort verschiedenste Überlebenshilfen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hält für suchtmittelabhängige Menschen mit einer schlechten Prognose hinsichtlich des Abstinenzstatus (im Anschluss an einen medizinischen Entzug) oder einer Konsumreduktion auch die stationären und ganztags ambulanten Eingliederungshilfen vor, die - differenziert nach Zielgruppen - in Übergangseinrichtungen und Nachsorgeeinrichtungen angeboten werden.
PSB wird in Hamburg über Zuwendungen finanziert. Harm Reduction-Angebote sind häufig ebenfalls zuwendungs-, bisweilen auch spendenfinanziert. Leistungen der Eingliederungshilfe für Suchtkranke werden gemäß §§ 53ff SGB XII einzelfallbezogen durch die Sozialbehörde geprüft und bewilligt. Die Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis der seelisch behinderten (suchtkranken) Menschen wird, in der Regel auf der Grundlage einer fachärztlichen Stellungnahme, durch das Sachgebiet Eingliederungshilfe festgestellt.
Weitere Hilfen
Suchtselbsthilfe ist ein selbständig organisiertes, eigenständiges und unabhängiges Angebot, das die professionellen Angebote der Suchtkrankenhilfe ergänzt. In den Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen mit vergleichbaren Problemen oder Anliegen zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Insbesondere bezogen auf die Gruppe der alkoholabhängigen Menschen hat sich seit vielen Jahren ein umfassendes Netz von Selbsthilfegruppen und -organisationen gebildet.
Interaktive Onlineangebote, die mehr bieten als Information, können die Angebote der Suchtkrankenhilfe so wie telefonische Beratungsangebote bzw. Hotlines ebenfalls ergänzen. Seit 2022 bieten mehrere Bundesländer über die Plattform DigiSucht verschiedenste Onlinehilfen an.
Nützliche Links
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